Möblierte 3-Raumwohnungen mit Balkon im 4.OG_Wohnviertel C.A.Groeschke Str. in der Forster Südstadt
C.-A.-Groeschke-Straße 63b; 57

 Kurzinfo    
3 -RaumwohnungWohnfläche: 62,3 m²Etage: 4. OG
Balkon/Terrasse KellerStellplatz

Preise und Grundrisse auf Anfrage

Wohnung in der 63b Innenhof mit Spielplatz
Zum Ansehen der Fotos in der Bilderstrecke auf eines der Fotos klicken - Hier geht es zur Diashow



Objektbeschreibung
Die möblierten 3-Raumwohnung mit Balkon im 4.OG können sofort bezogen werden.

Vom Balkon aus hat man einen schönen Blick ins Grüne. Die Möblierungen erfolgte Mitte 2022/2026 Es können auch nur 2 der 3 Räume vermietet werden. (s. Bilderstrecke).

In den Wohnungen sind jeweils 3 bzw. 2 neuwertige Betten nutzbar. Die Küche ist mit dem Notwendigen zur Nutzung eingerichtet.

Mietzeit mind. 2-3 Monate. Rauchen in der Wohnung ist nicht erwünscht. Die Grundreinigung des Hauses wird gewährleistet. Zwischenreinigungen der Etagen müssen durch den Mieter erfolgen.

Es ist eine Kaution zu hinterlegen, die nach mängelfreier Abnahme sofort zurückgezahlt wird.
Das Haus hat 15 Mietparteien.

Ruhige Lage in der Forster Südstadt mit Balkonblick ins Grüne_ s. Bilderstrecke.

Alle Wohnungen des Viertels sind sehr gut isoliert, haben ein angenehmes Raumklima und werden über Ferndampf beheizt.

Nähe Freibad und Hallenbad, Sportanlagen, Rosengarten, Neiße-Radwege, Wald,
Jahn-Gymnasium, Grundschule Keune, EDEKA-Markt u.a., Bäcker, OBI- und ALDI-Markt.
Stadtzentrum wie Autobahn nach Polen, Berlin, Dresden und Landstraße nach Cottbus schnell erreichbar.
Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerraum; Fahrradstellraum und Trockenraum
im Keller vorhanden; gutes Raumklima in den Häusern zu allen Jahreszeiten.

-Fahrstuhl nicht vorhanden
-Stellplätze sind ausreichend vorhanden
-2 Spielplätze in den Innenhöfen
-Wäscheplätze im Freien, gepflegte Grünanlagen
-Pachtgärten in unmittelbarer Nähe erwerbbar
-Grünflächen hinter dem Haus



Baujahr 1987 Saniert 1998

Eine monatliche Grundreinigung des Hauses ist gewährleistet.
Zwischenreinigungen der Wohnetage sind durch die Mieter zu leisten. Stand 3-2026